Die rechtmäßige Nutzung wird im Gesetz definiert als die Vervielfältigung von Werken
zu Studien-, Recherche-, kritische Beurteilungs- oder Kommentarzwecken. Die rechtmäßige
Nutzung eines Werkes erfordert keine Zustimmung des Urheberrechtsinhabers oder die Zahlung
einer Vergütung.
Obwohl die rechtmäßige Nutzung in Kanada und anderen Ländern anerkannt ist, wurde
sie nie klar in der kanadischen Gesetzgebung definiert. Es werden jedoch einige
Vorgehensweisen allgemein anerkannt, wie die nicht-kommerzielle Verwendung zu
Bildungszwecken und die Verwendung eines nicht erheblichen Teils des Werkes (im
Allgemeinen 10%, obwohl es keine festen Regeln hier gibt). Die Webseite der University of Manitoba
zeigt einen ausgezeichneten Kommentar zur Thematik der rechtmäßigen Nutzung.
Die folgenden Zeilen sind ein Auszug aus dem kanadischen Urheberrechtsgesetz (Kapitel
C-42) über die rechtmäßige Nutzung. Den vollständigen Text dieses Gesetzes finden Sie
auf der Webseite des General
Secretariat, Organization of American States.

Nationale Gesetzgebung - Kanada
Kapitel C-42 - Urheberrechtsgesetz
Teil III: Verletzung des Urheberrechts und der moralischen Rechte, sowie
Ausnahmefälle
Artikel 29. Die rechtmäßige Nutzung eines urheberrechtlich geschützten
Werkes zu Recherche- oder privaten Studienzwecken stellt keine Verletzung des
Urheberrechts dar.
Artikel 29.1 Die rechtmäßige Nutzung eines urheberrechtlich geschützten
Werkes zu kritischer Beurteilungs- oder Berichterstattungszwecken stellt keine Verletzung
des Urheberrechts dar, wenn folgende Informationen zitiert werden :
a) Quellenhinweis;
b) wenn folgende Informationen in der Quellenangabe vorhanden sind :
(i) im Fall eines Werkes: Name des Urhebers;
(ii) im Fall einer Leistung: z. B. Name des Interpreten;
(iii) im Fall einer Tonaufnahme: Name des Produzenten;
(iv) im Fall eines Kommunikationssignals: z. B. Name des Radiosenders.


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