Die rechtmäßige Nutzung wird im Gesetz definiert als die Vervielfältigung von Werken zu Studien-, Recherche-, kritische Beurteilungs- oder Kommentarzwecken. Die rechtmäßige Nutzung eines Werkes erfordert keine Zustimmung des Urheberrechtsinhabers oder die Zahlung einer Vergütung.
Obwohl die rechtmäßige Nutzung in Kanada und anderen Ländern anerkannt ist, wurde sie nie klar in der kanadischen Gesetzgebung definiert. Es werden jedoch einige Vorgehensweisen allgemein anerkannt, wie die nicht-kommerzielle Verwendung zu Bildungszwecken und die Verwendung eines nicht erheblichen Teils des Werkes (im Allgemeinen 10%, obwohl es keine festen Regeln hier gibt).
Die folgenden Zeilen sind ein Auszug aus dem kanadischen Urheberrechtsgesetz (Kapitel C-42) über die rechtmäßige Nutzung. Den vollständigen Text dieses Gesetzes finden Sie auf der Webseite des Justizministerium Kanadas.
Kapitel C-42 - Urheberrechtsgesetz
Teil III: Verletzung des Urheberrechts und der moralischen Rechte, sowie Ausnahmefälle
Artikel 29. Die rechtmäßige Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes zu Recherche- oder privaten Studienzwecken stellt keine Verletzung des Urheberrechts dar.
Artikel 29.1 Die rechtmäßige Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes zu kritischer Beurteilungs- oder Berichterstattungszwecken stellt keine Verletzung des Urheberrechts dar, wenn folgende Informationen zitiert werden:
a) Quellenhinweis;
b) wenn folgende Informationen in der Quellenangabe vorhanden sind:
(i) im Fall eines Werkes: Name des Urhebers;
(ii) im Fall einer Leistung: z. B. Name des Interpreten;
(iii) im Fall einer Tonaufnahme: Name des Produzenten;
(iv) im Fall eines Kommunikationssignals: z. B. Name des Radiosenders.